Erbrecht

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere auf der Schaffung möglichst positiver rechtlicher Bedingungen für unsere Mandanten bei der Übertragung grosser Privat- und Gesellschaftsvermögen durch Testamente, Erbverträge oder die vorweggenommene Übertragung zu Lebzeiten.

Die erforderlichen Dokumente werden von unseren Anwälten erstellt oder die uns vorgelegten Dokumente auf die Interessen der Mandanten überprüft und ggf. empfehlenswerte Änderungen vorgeschlagen.

Ausserdem vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Enterbungen.

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick der überwiegenden erbrechtlichen Tätigkeiten der Kanzleien in Stichworten:


  • Realisierung von Eigentumsübertragungen zur Vermögensnachfolge unter Lebenden
  • Erstellung von individuellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus bereits bestehenden Testamenten und Erbverträgen
  • Aufhebung der Erbengemeinschaft
  • Prüfung von Pflichtteilsansprüchen und der Wirksamkeit von Enterbungen
  • Beantragung von Erbscheinen und Grundbuchberichtigungen
  • Durchführung oder Überwachung der Testamentsvollstreckung
  • Vertretung bei aussergerichtlichen und gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen





 
 
 
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